Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Vereinsausgaben, die einen Betrag von 200,- Euro übersteigen, bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.