Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Bundesvorsitzenden allein. Für den Fall seiner Verhinderung durch den zweiten Bundesvorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Schatzmeister. Bei dessen Verhinderung in Gemeinschaft mit dem Schriftführer. Fällt auch der zweite Bundesvorsitzende aus, so vertritt den Bund der Schatzmeister gemeinsam mit dem Schriftführer.