Der Verein gemaß § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenen Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Beim Abschluss von Verträgen, die den Verein mehr als ein Jahr binden und zu Kreditaufnahmen bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.