Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien sowie der Abschluss von Arbeitsverträgen bedarf der Zustimmung des Verwaltungsbeirats.