Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Bei Rechtsgeschäften, deren Wert 1.000,00 EUR nicht übersteigt, ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.