Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Verwaltung, dem stellvertretenden Vorsitzenden Sport und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei im Vereinsregister eingetragene Vorstandsmitglieder, die dem geschäftsführenden Vorstand angehören müssen.