Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den ersten stellvertretenden Vorsitzenden und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam vertreten.