| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu vier Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Generalsekretär jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. |