Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Von den anderen Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei gemeinsam vertretungsbefugt.