Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 10.000,- Euro die Zustimmung des erweiterten Vorstands notwendig ist.