| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Die Mitgliederversammlung beschließt über Wertverschiebungen zu Gunsten oder zu Ungunsten des Vereins ab EUR 25.000,- im Einzelfall. |