Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Veräußerung von dem Verein gehörenden Gebäuden und Grundstücken bedarf es der Zustimmung von 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder sowie der Zustimmung der allgemeinen Vermögensverwaltung der Katholisch-Apostolischen Gemeinden in Norddeutschland, z Zt. in Siegen.