Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem vorsitzenden Vorstandsmitglied, dem stellvertretenden Vorstandmitglied und dem Finanz-Vorstandsmitglied
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstansmitglieder gemeinsam, darunter das vorsitzende Vorstandsmitglied.