| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Mitgeliedern, die den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam vertreten.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 500,-- Euro. |