Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, drei weiteren Vorstandsmitgliedern und den Vorsitzenden der Sektionen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.