Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden sind alleinvertretungsbefugt. Der Schatzmeister vertritt den Verein gemeinsam mit dem Vorsitzenden oder einem stellvertretenden Vorsitzenden.