| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2.000 Euro, sind die Vorstandsmitglieder nur gemeinschaftlich zur Vertretung des Vereins berechtigt. |