Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Technischen Koordinator, dem Öffentlichkeitsbeauftragten, dem Antidiskriminierungsbeauftragten und dem Nachhaltigkeitsbeauftragten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.