Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Schriftführer), dem Kassenwart und dem ersten und dem zweiten Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und den zweiten Vorsitzenden. Im Falle der Behinderung des einen oder anderen Vorstandsmitglieds tritt an seine Stelle der Kassierer bzw. bei dessen Behinderung der eine der beiden Beisitzer. Sind beide Vorstandsmitglieder gleichzeitig verhindert, treten an ihre Stelle der Kassierer und einer der beiden Beisitzer.