Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bei einem Geschäftswert bis zu 1000,--Euro vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Darüber vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinsam.