Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden allein vertreten. Der Schriftführer und Kassenwart vertreten gemeinsam.
Über Konten des Vereins kann nur der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied verfügen.