Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 20.000 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.