Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden sowie zwei bis acht stellvertretenden Vorsitzenden, von denen einer die Schriftführung und einer das Schatzmeisteramt wahrnimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Aufgabenkreis: Geschäfte der laufenden Verwaltung. Der besondere besondere Vertreter gem. § 30 BGB ist im Rahmen seines Aufgabenkreises alleinvertretungsberechtigt.