Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der erste Vorsitzenden und der Schatzmeister vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich jeweils allein. Der zweite Vorsitzende vertritt gemeinsam mit dem ersten Vorsitzenden oder mit dem Schatzmeister.