Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht mindestens aus einem Vorsitzenden, einem Kassierer und einem Schriftführer und ggfs. aus einem stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam.