Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter der Geschäftsstelle, dem Präsidenten zur Vertretung von Wissenschaft und Forschung und dem Präsidenten zur Vertretung von Industrie und Luftfahrt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.