Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, darunter dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind einzelvertretungsbefugt.