Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier Vorstandsmitgliedern, darunter dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Vorstandsmitglied Ressort Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.