Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Leiter der Arbeitsgruppe für Ausbildung und dem Leiter der Arbeitsgruppe für Forschung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Über Vereinskonten können nur der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende oder der Schatzmeister jeweils allein verfügen.