Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, einem Repräsentaten für die Alumni, einem Schatzmeister, einem Generalsekretär und einem Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Präsident und der Schatzmeister sind jeweils alleinvertretungsberchtigt.