Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und das Vorstandsmitglied für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.