Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzer allein oder durch die beiden Beisitzer gemeinsam.
Rechtsgeschäfte über 1.000,- € bedürfen der Zustimmung des Bundesconvents.