| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und maximal drei weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch den zweiten Vorsitzenden allein vertreten, ansonsten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |