Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin, der Schriftführerin und der Mitgliederbeauftragten.
Der Verein wird nach außen von der Vorsitzenden allein vertreten oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.000 € sind für den Verein nur verpflichtend, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.