Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird nach außen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden allein vertreten: im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.