Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern darunter der Vorsitzende und der Schriftführer und höchstens vier Mitgliedern darunter der Pressewart und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.