Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem erste Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder gemeinsam vertreten, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften, Aufnahme von Darlehen ab 5000,00€.