Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Sportwart, dem Jugendsportwart und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden oder durch zwei Mitglieder des restlichen Vorstandes.