Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen, darunter ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und ein Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei der Vorsitzende allein vertretungsberechtigt ist.