Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Geschäftsführer, dem Schatzmeister, dem Veranstaltungsbeauftragten, dem Forschungs- und Weiterbildungsbeauftragten, dem Marketing- und PR-Beauftragten, dem Beauftragten für internationale Beziehungen und Auslandsmärkte und gegebenenfalls weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Präsident und der Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt.