| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei, höchstens fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Geschäfte, die den Wert von 20.000 Euro übersteigen, sowie Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte betreffende Verträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |