Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Vorsitzenden allein. Der stellvertretende Vorsitzende vertritt zusammen mit dem Vorsitzenden oder mit dem Schatzmeister.