| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, wovon einer der Schatzmeister ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Alle Anschaffungen über € 500,- (fünfhundert) müssen von allen drei Vorstandsmitgliedern schriftlich genehmigt werden. |