Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss von einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Leistungsvolumen über 500,- Euro hinaus, für die Aufnahme von Darlehen und für die Übernahme von Bürgschaften ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.