Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Beauftragten für die Verbandsarbeit, dem Kassenwart sowie drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch drei Vorstandsmitglieder, von denen einer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter sein soll.