Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden,dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sportwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden oder durch Sportwart oder Jugendwart je gemeinsam mit einem Vorsitzenden.