Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch einen stellvertretenden Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.