Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei Mitgliedern, darunter ein Vorsitzender, zwei stellvertretende Vorsitzende und ein Schatzmeister sowie der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.