Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungs- und zeichnungsberechtigt, soweit es sich nicht um Rechtsangelegenheiten handelt, die es persönlich oder einen Angehörigen in direkter Linie betreffen.