Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünfzehn Mtgliedern, darunter ein Vorsitzender und ein Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitzende und der Geschäftsführer sind allein vertreteungsberechtigt.